VeröffentlichtDarlehen

IKK - Nachhaltige Mobilität – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen

Förderung von Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Mit dem Kredit IKK - Nachhaltige Mobilität fördern wir Ihre Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. Wir unterstützen grüne Verkehrsprojekte in Ihrer Kommune, einschließlich Infrastruktur für aktiven Verkehr, öffentlichen Nahverkehr und klimafreundliche Fahrzeuge. Der Kreditbetrag kann bis zu 150 Mio Euro pro Jahr betragen, mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren und einer Zinsbindung von bis zu 20 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000.000 € – 150.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Förderung nur für Investitionen, die dem Eigenbedarf der Kommune zugutekommen und keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts ausüben.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob IKK - Nachhaltige Mobilität zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu IKK - Nachhaltige Mobilität

Wer kann IKK - Nachhaltige Mobilität beantragen?

Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei IKK - Nachhaltige Mobilität?

Förderbetrag: 10.000.000 € – 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von IKK - Nachhaltige Mobilität?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000.000 € – 150.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit