IKK - Nachhaltige Mobilität – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Förderung von Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000.000 € – 150.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Förderung nur für Investitionen, die dem Eigenbedarf der Kommune zugutekommen und keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts ausüben.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IKK - Nachhaltige Mobilität
Wer kann IKK - Nachhaltige Mobilität beantragen?
Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände
Wie hoch ist die Förderung bei IKK - Nachhaltige Mobilität?
Förderbetrag: 10.000.000 € – 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von IKK - Nachhaltige Mobilität?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000.000 € – 150.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit