Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 22 Tagen
Förderung von Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität für Kommunen.
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000.000 € – 150.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Die Maßnahmen müssen dem Eigenbedarf der Kommune zugutekommen und dürfen keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts ausüben.
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Jetzt Projekt prüfenKommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände
Förderbetrag: 10.000.000 € – 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: kfw.
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