IKK – Nachhaltige Mobilität – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 130 Tagen
Förderprogramm zur Finanzierung von Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_ikk_nachhaltige_mobilitaet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob IKK – Nachhaltige Mobilität zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IKK – Nachhaltige Mobilität
Wer kann IKK – Nachhaltige Mobilität beantragen?
Kommune
Bis wann kann man IKK – Nachhaltige Mobilität beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von IKK – Nachhaltige Mobilität?
Fördergeber ist Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist IKK – Nachhaltige Mobilität mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört IKK – Nachhaltige Mobilität zur Gruppe „kfw_ikk_nachhaltige_mobilitaet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit