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IKK – Nachhaltige Mobilität – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 130 Tagen

Förderprogramm zur Finanzierung von Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm „IKK – Nachhaltige Mobilität“ unterstützt Kommunen bei der Finanzierung von Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. Es umfasst Bereiche wie Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Digitalisierung, Infrastruktur, Smart Cities und Regionen sowie Mobilität.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_ikk_nachhaltige_mobilitaet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob IKK – Nachhaltige Mobilität zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu IKK – Nachhaltige Mobilität

Wer kann IKK – Nachhaltige Mobilität beantragen?

Kommune

Bis wann kann man IKK – Nachhaltige Mobilität beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von IKK – Nachhaltige Mobilität?

Fördergeber ist Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist IKK – Nachhaltige Mobilität mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört IKK – Nachhaltige Mobilität zur Gruppe „kfw_ikk_nachhaltige_mobilitaet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit