Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Mit dem Kredit können langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur finanziert werden.
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000.000 €.
Anträge können bis zu 12 Monate nach Zusage gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
Es müssen die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllt werden.
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Jetzt Projekt prüfenkommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände
Förderbetrag: bis 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge können bis zu 12 Monate nach Zusage gestellt werden.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
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