Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 92 Tagen
Förderkredit für Investitionen in kommunale und soziale Infrastruktur.
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000.000 € – 150.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Antragsteller müssen kommunale Gebietskörperschaften oder deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sein.
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Jetzt Projekt prüfenKommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Förderbetrag: 10.000.000 € – 150.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
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