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Antrag möglichDarlehen

IKK – Investitionskredit Kommunen (208) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 92 Tagen

Förderkredit für Investitionen in kommunale und soziale Infrastruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen fördern wir Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Gefördert werden bis zu 150 Mio. Euro Kreditbetrag pro Jahr und Antragsteller in Bereichen wie Kindergärten, Schulen, Verkehrsinfrastruktur und Stadtentwicklung. Der Kredit kann bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 20 Jahre Zinsbindung haben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000.000 € – 150.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Antragsteller müssen kommunale Gebietskörperschaften oder deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sein.

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Häufige Fragen zu IKK – Investitionskredit Kommunen (208)

Wer kann IKK – Investitionskredit Kommunen (208) beantragen?

Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei IKK – Investitionskredit Kommunen (208)?

Förderbetrag: 10.000.000 € – 150.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von IKK – Investitionskredit Kommunen (208)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000.000 € – 150.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit

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