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IKK – Investitionskredit Kommunen (208) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: September 2026 · Geprüft vor 47 Tagen

Förderkredit für Investitionen in kommunale und soziale Infrastruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen fördern wir Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Gefördert werden bis zu 150 Mio. Euro Kreditbetrag pro Jahr und Antragsteller in Bereichen wie Kindergärten, Schulen, Verkehrsinfrastruktur und Stadtentwicklung. Der Kredit kann bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 20 Jahre Zinsbindung haben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000.000 € – 150.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen kommunale Gebietskörperschaften oder deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sein.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „IKK – Investitionskredit Kommunen (208)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu IKK – Investitionskredit Kommunen (208)

Wer kann IKK – Investitionskredit Kommunen (208) beantragen?

Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei IKK – Investitionskredit Kommunen (208)?

Förderbetrag: 10.000.000 € – 150.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von IKK – Investitionskredit Kommunen (208)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000.000 € – 150.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit