IKK – Investitionskredit Kommunen (208) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: September 2026 · Geprüft vor 47 Tagen
Förderkredit für Investitionen in kommunale und soziale Infrastruktur.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000.000 € – 150.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen kommunale Gebietskörperschaften oder deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IKK – Investitionskredit Kommunen (208)
Wer kann IKK – Investitionskredit Kommunen (208) beantragen?
Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Wie hoch ist die Förderung bei IKK – Investitionskredit Kommunen (208)?
Förderbetrag: 10.000.000 € – 150.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von IKK – Investitionskredit Kommunen (208)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000.000 € – 150.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit