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IKK – Investitionskredit für Kommunen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Darlehen für Kommunen zur Förderung von Infrastruktur, Smart Cities und Mobilität.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Der IKK – Investitionskredit für Kommunen bietet Darlehen zur Finanzierung von Projekten in den Bereichen Infrastruktur, Smart Cities und Mobilität. Die Förderung richtet sich an Kommunen und öffentliche Einrichtungen und ist bundesweit verfügbar.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_ikk". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu IKK – Investitionskredit für Kommunen

Wer kann IKK – Investitionskredit für Kommunen beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung

Bis wann kann man IKK – Investitionskredit für Kommunen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von IKK – Investitionskredit für Kommunen?

Fördergeber ist Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist IKK – Investitionskredit für Kommunen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört IKK – Investitionskredit für Kommunen zur Gruppe „kfw_ikk". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit