IBB Soziale Wohnraummodernisierung – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung für die energetische Sanierung von Mietwohnungsbeständen in Berlin zur Steigerung der Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 250.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungsbeständen.
Die zu sanierenden Objekte müssen im Land Berlin liegen und überwiegend dem Wohnen dienen.
Erforderliche Unterlagen
- Energieausweis,Antragsformulare
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IBB Soziale Wohnraummodernisierung
Wer kann IBB Soziale Wohnraummodernisierung beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei IBB Soziale Wohnraummodernisierung?
Förderbetrag: ab 250.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man IBB Soziale Wohnraummodernisierung beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Wer ist Fördergeber von IBB Soziale Wohnraummodernisierung?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 250.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Berlin