Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Wenn Sie die umfängliche energetische Sanierung von Mietwohnungsbeständen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von CO 2 -Emissionen in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 250.000 €.
Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt; d) Effizienzhaus: Wohngebäude, die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik auszeichnen und die die in den technischen Mindestanforderungen in der Anlage zur „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohng
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungsbeständen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre zu sanierenden Objekte müssen im Land Berlin liegen und überwiegend dem Wohnen dienen.
Sie müssen die Arbeiten durch Fachunternehmen durchführen lassen.
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen muss Ihr Objekt erstmals mindestens das energetische Niveau eines Effizienzhauses 85 erreichen.
Ihre Sanierungsmaßnahmen müssen den in der Anlage zur „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“ festgelegten technischen Mindestanforderungen für eine Effizienzhaus-Stufe in der Fassung vom 9.12.2022 entsprechen.
Sie müssen einen gültigen Energieausweis (Bedarfsausweis) vorlegen, der die Einstufung der zu fördernden Wohneinheiten in die jeweiligen Energieeffizienzklassen aufzeigt.
Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
Beachten Sie, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.
Nicht förderfähig sind der Ein- und Umbau und die Optimierung von mit Heizöl betriebenen Wärmeerzeugern sowie mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (zum Beispiel Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger).
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Förderbetrag: ab 250.000 €. Förderquote: 100 %.
Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt; d) Effizienzhaus: Wohngebäude, die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik auszeichnen und die die in den technischen Mindestanforderungen in der Anlage zur „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohng
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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