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Antrag möglichZuschuss

IBB Soziale Wohnraummodernisierung – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen

Wenn Sie die umfängliche energetische Sanierung von Mietwohnungsbeständen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von CO 2 -Emissionen in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin unterstützt Ihre baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen zur Modernisierung von Mietwohnungen in Bestandsgebäuden. Sie erhalten die Förderung für die fachgerechte Durchführung, Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen, die Kosten notwendiger Umfeldmaßnahmen. Sie können die Förderung auch für stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie Stromspeicher) für die Eigenstromversorgung erhalten, wenn Sie für diese Anlagen keine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien in Anspruch nehmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Erreichung des Effizienzhausniveaus. Folgende Pauschalen können Sie bekommen: Effizienzhaus 85: EUR 480,00 pro m 2 Wohnfläche, Effizienzhaus 70: EUR 520,00 pro m 2 Wohnfläche, Effizienzhaus 55: EUR 560,00 pro m 2 Wohnfläche, Effizienzhaus 40: EUR 650,00 pro m 2 Wohnfläche, für weitere Modernisierungsmaßnahmen (altengerecht, demografiefest, nachhaltig): zusätzlich EUR 150,00 pro qm Wohnfläche für Mehrkosten, die einer besonderen Gebäudesubstanz (zum Beispiel belastete Baustoffe, Denkmalschutz) geschuldet sind: zusätzlich EUR 100,00 pro qm Wohnfläche Der Umfang der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der investiven Kosten. Die Fördersumme muss mindestens EUR 250.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte auf den vorgesehenen Formularen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 250.000 €.

Frist und Status

Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt; d) Effizienzhaus: Wohngebäude, die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik auszeichnen und die die in den technischen Mindestanforderungen in der Anlage zur „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohng

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungsbeständen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre zu sanierenden Objekte müssen im Land Berlin liegen und überwiegend dem Wohnen dienen.

Sie müssen die Arbeiten durch Fachunternehmen durchführen lassen.

Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen muss Ihr Objekt erstmals mindestens das energetische Niveau eines Effizienzhauses 85 erreichen.

Ihre Sanierungsmaßnahmen müssen den in der Anlage zur „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“ festgelegten technischen Mindestanforderungen für eine Effizienzhaus-Stufe in der Fassung vom 9.12.2022 entsprechen.

Sie müssen einen gültigen Energieausweis (Bedarfsausweis) vorlegen, der die Einstufung der zu fördernden Wohneinheiten in die jeweiligen Energieeffizienzklassen aufzeigt.

Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.

Beachten Sie, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.

Nicht förderfähig sind der Ein- und Umbau und die Optimierung von mit Heizöl betriebenen Wärmeerzeugern sowie mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (zum Beispiel Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger).

Erforderliche Unterlagen

  • Energieausweis,Antragsformulare

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Häufige Fragen zu IBB Soziale Wohnraummodernisierung

Wer kann IBB Soziale Wohnraummodernisierung beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei IBB Soziale Wohnraummodernisierung?

Förderbetrag: ab 250.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man IBB Soziale Wohnraummodernisierung beantragen?

Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt; d) Effizienzhaus: Wohngebäude, die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik auszeichnen und die die in den technischen Mindestanforderungen in der Anlage zur „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohng

Wer ist Fördergeber von IBB Soziale Wohnraummodernisierung?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus
  • → Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
  • → Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 250.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin

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