Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie Wohnungen barrierearm oder altersgerecht umbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, private Vermieter, Investoren, Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden.
Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, private Vermieterinnen und Vermieter sowie Investorinnen und Investoren, Ersterwerberinnen und Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung mit Investitionsort in Berlin.
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Jetzt Projekt prüfenKommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, private Vermieter, Investoren, Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden
Förderbetrag: bis 50.000 €.
Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.
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