IBB Altersgerecht Wohnen – Förderung in Berlin
Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Wenn Sie Wohnungen barrierearm oder altersgerecht umbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, private Vermieter, Investoren, Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, private Vermieterinnen und Vermieter sowie Investorinnen und Investoren, Ersterwerberinnen und Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung mit Investitionsort in Berlin.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IBB Altersgerecht Wohnen
Wer kann IBB Altersgerecht Wohnen beantragen?
Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, private Vermieter, Investoren, Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden
Wie hoch ist die Förderung bei IBB Altersgerecht Wohnen?
Förderbetrag: bis 50.000 €.
Wer ist Fördergeber von IBB Altersgerecht Wohnen?
Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Berlin