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Antrag möglichDarlehen

IBB Altersgerecht Wohnen – Förderung in Berlin

Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Wenn Sie Wohnungen barrierearm oder altersgerecht umbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, private Vermieter, Investoren, Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden.

Was wird gefördert?

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen an Wohnraum, mit denen Sie Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen oder den Einbruchsschutz verbessern. Sie erhalten die Förderung für Einzelmaßnahmen, Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus, Maßnahmen zum Einbruchschutz, den Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum sowie die Umwidmung beheizter Nicht-Wohnflächen in Wohngebäuden. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Dieses wird durch die KfW refinanziert. Die günstigen Zinssätze der KfW-Darlehen werden dabei zusätzlich durch die Investitionsbank Berlin (IBB) verbilligt. Diese weitere Zinsverbilligung beträgt zusätzlich bis zu 0,6 Prozent pro Jahr. Die Höhe des Darlehens je Wohneinheit beträgt maximal EUR 50.000.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, private Vermieterinnen und Vermieter sowie Investorinnen und Investoren, Ersterwerberinnen und Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung mit Investitionsort in Berlin.

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Häufige Fragen zu IBB Altersgerecht Wohnen

Wer kann IBB Altersgerecht Wohnen beantragen?

Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, private Vermieter, Investoren, Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden

Wie hoch ist die Förderung bei IBB Altersgerecht Wohnen?

Förderbetrag: bis 50.000 €.

Wer ist Fördergeber von IBB Altersgerecht Wohnen?

Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II
  • → Pre-Seed-Fonds
  • → Soziale Betriebe

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Berlin

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