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Horizont Europa – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: September 2026 · Geprüft vor 46 Tagen

Horizont Europa ist das 9. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union. Es bildet die Grundlage für die Förderung von Forschung und Innovation durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Horizont Europa zielt darauf ab, eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Das Rahmenprogramm besteht inhaltlich aus den drei Schwerpunkten „Wissenschaftsexzellenz“, „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und „Innovatives Europa“. Hinzu kommt ein übergreifender Bereich zur „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“. Der Schwerpunkt „Wissenschaftsexzellenz“ umfasst folgende Einzelziele: Europäischer Forschungsrat (ERC): Förderung von talentierten und kreativen Forschern – mit Schwerpunkt auf angehenden Forschern – in Pionierbereichen der Wissenschaft. Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen: Förderung der grenz- und sektorübergreifende Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Forschungsinfrastrukturen: Europa mit nachhaltigen Forschungsinfrastrukturen von Weltrang ausstatten. Der Schwerpunkt „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ umfasst in 6 Clustern die großen gesellschaftlichen Herausforderungen: 1. Gesundheit 2. Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft 3. zivile Sicherheit für die Gesellschaft 4. Digitalisierung, Industrie und Weltraum 5. Klima, Energie und Mobilität 6. Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) ist ebenfalls in diesem Schwerpunkt angesiedelt. Der Schwerpunkt „Innovatives Europa“ umfasst die Instrumente zu Innovation und Marktaufnahme. Dies sind Europäischer Innovationsrat (EIC) Europäische Innovationsökosysteme Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) Der übergreifende Programmbereich „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraumes“ ist unter anderem darauf ausgerichtet, die Beteiligung von Mitgliedstaaten zu fördern, die im Bereich Forschung und Innovation bisher weniger aktiv waren. Die Förderung erfolgt überwiegend in Form von Zuschüssen. Darüber hinaus werden Stipendien, Preisgelder und öffentliche Aufträge vergeben. Die Förderung beträgt je nach Vorhaben bis zu 100 Prozent, bei Innovationsmaßnahmen grundsätzlich 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch Arbeitsprogramme, die einen Zeitraum von 2 Jahren umfassen. Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen in Form von Aufrufen und Ausschreibungen der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen, die im EU -Amtsblatt sowie im Funding & Tenders Portal veröffentlicht werden. Die Aufrufe sind in der Regel 3 bis 4 Monate geöffnet. Die in Horizont Europa am häufigsten genutzten Verfahren sind das einstufige und das zweistufige Antragsverfahren. Außerdem gibt es noch Offene Aufrufe (Stichtagsverfahren) und Calls for Tender (Ausschreibungen für Dienstleistungs- und Lieferaufträge). Aktuelle Informationen zu Horizont Europa finden Sie auch auf der deutschen Website, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) betreut wird.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Die Aufrufe sind in der Regel 3 bis 4 Monate geöffnet.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_horizont_europa“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den teilnehmenden Partnerländern, insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände, Vereinigungen und internationale Organisationen.

Grundsätzlich müssen an einem Vorhaben mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei unterschiedlichen Ländern beteiligt sein.

In verschiedenen Bereichen des Programms besteht jedoch auch die Möglichkeit, Einzelanträge zu stellen.

An Verbundprojekten müssen sich Konsortien mit mindestens 3 Rechtspersonen aus drei verschiedenen Mitglied- oder assoziierten Staaten beteiligen.

Bei der Einzelförderung stellen einzelne Forschende in Kooperation mit einer europäischen Gasteinrichtung den Antrag.

Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen können im Verbund oder als Einzelfördermaßnahme durchgeführt werden.

Bei Vorschlägen, die ethische Fragen aufwerfen, führt die Kommission Ethikprüfungen durch.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Horizont Europa

Wer kann Horizont Europa beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Horizont Europa?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Horizont Europa beantragen?

Die Aufrufe sind in der Regel 3 bis 4 Monate geöffnet.

Wer ist Fördergeber von Horizont Europa?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Horizont Europa mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Horizont Europa zur Gruppe „bmbf_horizont_europa". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

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