Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 92 Tagen
Horizont Europa ist das 9. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union. Es bildet die Grundlage für die Förderung von Forschung und Innovation durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Die Aufrufe sind in der Regel 3 bis 4 Monate geöffnet.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_horizont_europa“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den teilnehmenden Partnerländern, insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände, Vereinigungen und internationale Organisationen.
Grundsätzlich müssen an einem Vorhaben mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei unterschiedlichen Ländern beteiligt sein.
In verschiedenen Bereichen des Programms besteht jedoch auch die Möglichkeit, Einzelanträge zu stellen.
An Verbundprojekten müssen sich Konsortien mit mindestens 3 Rechtspersonen aus drei verschiedenen Mitglied- oder assoziierten Staaten beteiligen.
Bei der Einzelförderung stellen einzelne Forschende in Kooperation mit einer europäischen Gasteinrichtung den Antrag.
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen können im Verbund oder als Einzelfördermaßnahme durchgeführt werden.
Bei Vorschlägen, die ethische Fragen aufwerfen, führt die Kommission Ethikprüfungen durch.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderquote: 100 %.
Die Aufrufe sind in der Regel 3 bis 4 Monate geöffnet.
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Horizont Europa zur Gruppe „bmbf_horizont_europa". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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