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Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Europäische Union unterstützt Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich mit Fokus auf Sicherheit und Strahlenschutz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Programm wird durch indirekte Maßnahmen und direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) durchgeführt. Nachstehende Einzelziele werden verfolgt: Verbesserung und Unterstützung der nuklearen Sicherheit, der Gefahrenabwehr, der Sicherungsmaßnahmen, des Strahlenschutzes, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Fachwissen und Kompetenz im Nuklearbereich, Förderung der Entwicklung der Fusionsenergie als potenzielle künftige Energiequelle für die Stromerzeugung, Unterstützung der Politik der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit, Sicherungsmaßnahmen und Gefahrenabwehr im Nuklearbereich. Um die fachlichen Kompetenzen in der EU zu erhalten, sollen Ausbildungseinrichtungen von europaweitem Interesse geschaffen werden, die gezielte Programme anbieten. Die Förderung indirekter Maßnahmen erfolgt überwiegend in Form von Zuschüssen. Darüber hinaus können Preisgelder und öffentliche Aufträge vergeben sowie Finanzierungsinstrumente eingesetzt werden. Die direkten Maßnahmen werden in Form von Forschungs- und Innovationstätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle durchgeführt. Die Durchführung der indirekten Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen. Für direkte Maßnahmen erstellt die Kommission ein mehrjähriges Arbeitsprogramm. Aufrufe der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen werden im EU-Amtsblatt sowie im Funding & Tenders-Portal veröffentlicht.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_horizont_europa". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, einschließlich internationale Organisationen, aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den teilnehmenden Partnerländern.

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Häufige Fragen zu Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)

Wer kann Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm) beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen

Bis wann kann man Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm) zur Gruppe „eu_horizont_europa". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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