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Antrag möglichBauten und Denkmalschutz, Kultur, Medien und Musik

Hochwasser-Soforthilfe für Denkmaleigentümer – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Stiftung Deutscher Denkmalschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das Nothilfeprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unterstützt hochwassergeschädigte Denkmaleigentümer mit finanziellen Hilfen in drei Stufen bis über 10.000 Euro.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

    Um hochwassergeschädigten Denkmaleigentümern schnell helfen zu können, legt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ein Nothilfeprogramm auf

    1.Stufe Nothilfe bis zu 2.500 Euro

  • Einreichung eines Kurzantrages .
  • Dieses Angebot ist besonders geeignet zur Notsicherung, für Notverschlüsse und zur Begleichung von Sachverständigenhonoraren.

    2. Stufe Nothilfe bis 10.000 Euro

  • Einreichung eines Kurzantrag es incl. Kostenschätzungen/bzw. Voranschläge sowie einen Finanzierungsplan (ggf. Eigenmittel, Versicherung, andere Fördermittel). Zusätzlich ist eine formlose Bestätigung der Notwendigkeit und Richtigkeit der Maßnahmen im Vorwege von der Unteren Denkmalbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege erforderlich.
  • 3. Stufe Nothilfe über 10.000 Euro

  • Bei umfangreichern erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ist die Einreichung des regulären Antrages auf Förderung nötig. Antrag und Verfahren sind gemäß der Förderrichtlinien etwas umfangreicher. Persönliche Beratung dazu wird angeboten.

Weitere Informationen

  • Download

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 10.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Deutscher Denkmalschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Hochwasser-Soforthilfe für Denkmaleigentümer"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Hochwasser-Soforthilfe für Denkmaleigentümer zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Hochwasser-Soforthilfe für Denkmaleigentümer

Wer kann Hochwasser-Soforthilfe für Denkmaleigentümer beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Hochwasser-Soforthilfe für Denkmaleigentümer?

Förderbetrag: 2.500 € – 10.000 €.

Bis wann kann man Hochwasser-Soforthilfe für Denkmaleigentümer beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Hochwasser-Soforthilfe für Denkmaleigentümer?

Fördergeber ist Stiftung Deutscher Denkmalschutz. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 10.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Bauten und Denkmalschutz, Kultur, Medien und Musik
Förderregion
Bundesweit

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

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