Hochwasser-Soforthilfe für Denkmaleigentümer – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Stiftung Deutscher Denkmalschutz
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Das Nothilfeprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unterstützt hochwassergeschädigte Denkmaleigentümer mit finanziellen Hilfen in drei Stufen bis über 10.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
- Einreichung eines Kurzantrages .
- Einreichung eines Kurzantrag es incl. Kostenschätzungen/bzw. Voranschläge sowie einen Finanzierungsplan (ggf. Eigenmittel, Versicherung, andere Fördermittel). Zusätzlich ist eine formlose Bestätigung der Notwendigkeit und Richtigkeit der Maßnahmen im Vorwege von der Unteren Denkmalbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege erforderlich.
- Bei umfangreichern erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ist die Einreichung des regulären Antrages auf Förderung nötig. Antrag und Verfahren sind gemäß der Förderrichtlinien etwas umfangreicher. Persönliche Beratung dazu wird angeboten.
Um hochwassergeschädigten Denkmaleigentümern schnell helfen zu können, legt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ein Nothilfeprogramm auf
1.Stufe Nothilfe bis zu 2.500 Euro
Dieses Angebot ist besonders geeignet zur Notsicherung, für Notverschlüsse und zur Begleichung von Sachverständigenhonoraren.
2. Stufe Nothilfe bis 10.000 Euro
3. Stufe Nothilfe über 10.000 Euro
Weitere Informationen
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Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 10.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Deutscher Denkmalschutz.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Hochwasser-Soforthilfe für Denkmaleigentümer
Wer kann Hochwasser-Soforthilfe für Denkmaleigentümer beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Hochwasser-Soforthilfe für Denkmaleigentümer?
Förderbetrag: 2.500 € – 10.000 €.
Bis wann kann man Hochwasser-Soforthilfe für Denkmaleigentümer beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Hochwasser-Soforthilfe für Denkmaleigentümer?
Fördergeber ist Stiftung Deutscher Denkmalschutz. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 10.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Bauten und Denkmalschutz, Kultur, Medien und Musik
- Förderregion
- Bundesweit