VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Stiftung des Landes Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die Stiftung bietet schnelle Hilfe für Familien in Notlagen und werdende Mütter, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien in Notlagen, werdende Mütter.

Was wird gefördert?

Die Stiftung 'Hilfe für Familien in Not' unterstützt seit 1992 Familien in sozialen Notlagen, die durch verschiedene Umstände wie Tod, Krankheit oder Arbeitsplatzverlust in Schwierigkeiten geraten sind. Sie hilft auch werdenden Müttern, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen. Die Unterstützung erfolgt in Form von Geldschenkungen oder zinslosen Darlehen. Anträge müssen über Beratungsstellen gestellt werden, die die notwendigen Informationen zur Notlage und finanziellen Situation der Antragsteller sammeln.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung des Landes Brandenburg.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen in einer sozialen Notlage sein und alle gesetzlichen Leistungen in Anspruch genommen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zur Art der Notlage,Einkommens- und Eigentumsverhältnisse,Finanzielle Belastungen,Nachweis über Inanspruchnahme aller gesetzlichen Leistungen,Verwendungszweck der beantragten Hilfe,Umfang der beantragten Stiftungsleistung

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Häufige Fragen zu Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg

Wer kann Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg beantragen?

Familien in Notlagen, werdende Mütter

Wer ist Fördergeber von Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg?

Fördergeber ist Stiftung des Landes Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Brandenburg