Fördergeber: Stiftung des Landes Brandenburg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Die Stiftung bietet schnelle Hilfe für Familien in Notlagen sowie werdende Mütter, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen.
Antragsberechtigt sind: Familien in Notlagen, werdende Mütter.
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung des Landes Brandenburg.
Familien in sozialen Notlagen, die gesetzliche Leistungen nicht ausreichend erhalten.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenFamilien in Notlagen, werdende Mütter
Fördergeber ist Stiftung des Landes Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.
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