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Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 113 Tagen

Zuschuss für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in bestehenden Wohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, juristische Personen, Contractor.

Was wird gefördert?

Die Heizungsförderung für Unternehmen unterstützt den Kauf und Einbau von effizienten Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Der Zuschuss beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.

Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude, dessen Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung zum Antrag (BzA),Lieferungs- oder Leistungsvertrag

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Häufige Fragen zu Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459)

Wer kann Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) beantragen?

Unternehmen, juristische Personen, Contractor

Wie hoch ist die Förderung bei Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459)?

Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 35 %.

Wer ist Fördergeber von Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderquote
35 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit