Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Zuschuss für den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Nichtwohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Contractoren und andere Investoren.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Die Maßnahme erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes.
Es handelt sich um ein bestehendes Nichtwohngebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Erforderliche Unterlagen
- gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA),Lieferungs- oder Leistungsvertrag
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude
Wer kann Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude beantragen?
Unternehmen, Contractoren und andere Investoren
Wie hoch ist die Förderung bei Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude?
Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 35 %.
Wer ist Fördergeber von Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000 €
- Förderquote
- 35 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit