VeröffentlichtZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Zuschuss für den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Nichtwohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Contractoren und andere Investoren.

Was wird gefördert?

Die Heizungsförderung für Unternehmen unterstützt den Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Nichtwohngebäuden. Der Zuschuss beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Kosten. Gefördert werden effiziente Heizungsanlagen, der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sowie verschiedene innovative Heiztechniken. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Die Maßnahme erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes.

Es handelt sich um ein bestehendes Nichtwohngebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Erforderliche Unterlagen

  • gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA),Lieferungs- oder Leistungsvertrag

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude

Wer kann Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude beantragen?

Unternehmen, Contractoren und andere Investoren

Wie hoch ist die Förderung bei Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude?

Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 35 %.

Wer ist Fördergeber von Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderquote
35 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit