Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Förderung für den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Nichtwohngebäuden.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Contractoren, Investoren.
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 28.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 1. Februar 2027. Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.
Es handelt sich um ein bestehendes Nichtwohngebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Contractoren, Investoren
Förderbetrag: bis 28.000 €. Förderquote: 30 %.
Aktuelle Antragsfrist: 1. Februar 2027. Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: kfw.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →