Dieses Programm ist ausgelaufen.

Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert.

AusgelaufenZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Zuschuss für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung für private Eigentümer.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: private Eigentümer von Wohnimmobilien.

Was wird gefördert?

Die Heizungsförderung für Privatpersonen unterstützt den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Die Förderung beträgt zwischen 30 % und 80 % der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 28.000 €.

Frist und Status

Das Programm ist derzeit ausgelaufen. Anträge müssen bis zum 20.07.2026 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.

Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)

Wer kann Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) beantragen?

private Eigentümer von Wohnimmobilien

Wie hoch ist die Förderung bei Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)?

Förderbetrag: bis 28.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 20. Juli 2026. Anträge müssen bis zum 20.07.2026 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 28.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
20. Juli 2026
Förderregion
Bundesweit