Dieses Programm ist ausgelaufen.
Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Zuschuss für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung für private Eigentümer.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: private Eigentümer von Wohnimmobilien.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 28.000 €.
Frist und Status
Das Programm ist derzeit ausgelaufen. Anträge müssen bis zum 20.07.2026 gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.
Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
Wer kann Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) beantragen?
private Eigentümer von Wohnimmobilien
Wie hoch ist die Förderung bei Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)?
Förderbetrag: bis 28.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 20. Juli 2026. Anträge müssen bis zum 20.07.2026 gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 28.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 20. Juli 2026
- Förderregion
- Bundesweit