Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderung für den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungen für private Eigentümer.
Antragsberechtigt sind: private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 28.000 €.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.
Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenprivate Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
Förderbetrag: bis 28.000 €. Förderquote: 80 %.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: kfw.
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