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Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände und Stadtstaaten..

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss fördern wir den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören: der Kauf und die Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen und innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien. Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei 300 € – 30.000 €.

Frist und Status

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.

Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein und unter das aktuelle Gebäudeenergiegesetz fallen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis der förderfähigen Kosten,Energieeffizienzbericht

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Häufige Fragen zu Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude

Wer kann Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude beantragen?

Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände und Stadtstaaten.

Wie hoch ist die Förderung bei Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude?

Förderbetrag: 300 € – 30.000 €. Förderquote: 35 %.

Bis wann kann man Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude beantragen?

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Wer ist Fördergeber von Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
300 € – 30.000 €
Förderquote
35 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit