Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände und Stadtstaaten..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei 300 € – 30.000 €.
Frist und Status
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.
Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein und unter das aktuelle Gebäudeenergiegesetz fallen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis der förderfähigen Kosten,Energieeffizienzbericht
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude
Wer kann Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude beantragen?
Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände und Stadtstaaten.
Wie hoch ist die Förderung bei Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude?
Förderbetrag: 300 € – 30.000 €. Förderquote: 35 %.
Bis wann kann man Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude beantragen?
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Wer ist Fördergeber von Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 300 € – 30.000 €
- Förderquote
- 35 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit