Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Kommunen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung für den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungen in Kommunen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe und Gemeindeverbände..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %.
Frist und Status
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Voraussetzungen
Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und es muss sich um ein bestehendes Gebäude handeln, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Erforderliche Unterlagen
- gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) für Nichtwohngebäude,Bestätigung zum Antrag (BzA) für Wohngebäude
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Kommunen
Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Kommunen beantragen?
Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe und Gemeindeverbände.
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Kommunen?
Förderquote: 30 %.
Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Kommunen beantragen?
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Kommunen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit