VeröffentlichtZuschuss
Heizungsförderung für Kommunen (422) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderung für die Sanierung und den Kauf von Effizienzgebäuden für Kommunen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Die KfW fördert Kommunen bei der Sanierung und dem Kauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Effizienzgebäuden. Der Zuschuss beträgt bis zu 4 Mio. Euro für Nichtwohngebäude und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung kann mit anderen Programmen kombiniert werden, sofern keine Kosten doppelt angesetzt werden.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 4.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Voraussetzung: Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag für die neue Heizungsanlage wurde nach dem 29.12.2023 abgeschlossen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Heizungsförderung für Kommunen (422)
Wer kann Heizungsförderung für Kommunen (422) beantragen?
Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Heizungsförderung für Kommunen (422)?
Förderbetrag: bis 4.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Heizungsförderung für Kommunen (422)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 4.000.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit