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Heizungsförderung für Kommunen (422) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: September 2026 · Geprüft vor 41 Tagen

Förderung für die Sanierung und den Kauf von Effizienzgebäuden für Kommunen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Die KfW fördert Kommunen bei der Sanierung und dem Kauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Effizienzgebäuden. Der Zuschuss beträgt bis zu 4 Mio. Euro für Nichtwohngebäude und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich können bis zu 40 % Tilgungszuschuss gewährt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 4.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Heizungsförderung für Kommunen (422)

Wer kann Heizungsförderung für Kommunen (422) beantragen?

Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Heizungsförderung für Kommunen (422)?

Förderbetrag: bis 4.000.000 €. Förderquote: 40 %.

Wer ist Fördergeber von Heizungsförderung für Kommunen (422)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 4.000.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit