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Heizungsförderung für Kommunen (422) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Förderung für die Sanierung und den Kauf von Effizienzgebäuden für Kommunen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Die KfW fördert Kommunen bei der Sanierung und dem Kauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Effizienzgebäuden. Der Zuschuss beträgt bis zu 4 Mio. Euro für Nichtwohngebäude und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung kann mit anderen Programmen kombiniert werden, sofern keine Kosten doppelt angesetzt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 4.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Voraussetzung: Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag für die neue Heizungsanlage wurde nach dem 29.12.2023 abgeschlossen.

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Häufige Fragen zu Heizungsförderung für Kommunen (422)

Wer kann Heizungsförderung für Kommunen (422) beantragen?

Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Heizungsförderung für Kommunen (422)?

Förderbetrag: bis 4.000.000 €. Förderquote: 40 %.

Wer ist Fördergeber von Heizungsförderung für Kommunen (422)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 4.000.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit