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Heimat-Zeugnis – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und gemeinnützige Organisationen bei der Aufarbeitung und Präsentation lokaler Geschichte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, private und gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Aufarbeitung und öffentliche Präsentation lokaler und regionaler Geschichte, Traditionen sowie von lokalen und regionalen identitätsstiftenden Besonderheiten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Vorhaben, die mit herausragenden Konzepten und bewährten oder innovativen Methoden lokale und regionale Geschichte generationsübergreifend erlebbar machen. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 100.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.

Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Heimat-Zeugnis

Wer kann Heimat-Zeugnis beantragen?

Kommune, private und gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Heimat-Zeugnis?

Förderbetrag: ab 100.000 €.

Bis wann kann man Heimat-Zeugnis beantragen?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Heimat-Zeugnis?

Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 100.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen