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Heimat-Zeugnis – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und gemeinnützige Organisationen bei der Aufarbeitung und Präsentation lokaler Geschichte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, private und gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Aufarbeitung und öffentliche Präsentation lokaler und regionaler Geschichte, Traditionen sowie von lokalen und regionalen identitätsstiftenden Besonderheiten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Vorhaben, die mit herausragenden Konzepten und bewährten oder innovativen Methoden lokale und regionale Geschichte generationsübergreifend erlebbar machen. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 100.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.

Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

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Häufige Fragen zu Heimat-Zeugnis

Wer kann Heimat-Zeugnis beantragen?

Kommune, private und gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Heimat-Zeugnis?

Förderbetrag: ab 100.000 €.

Bis wann kann man Heimat-Zeugnis beantragen?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Heimat-Zeugnis?

Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 100.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen