Heimat-Zeugnis – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und gemeinnützige Organisationen bei der Aufarbeitung und Präsentation lokaler Geschichte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, private und gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 100.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.
Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Heimat-Zeugnis
Wer kann Heimat-Zeugnis beantragen?
Kommune, private und gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Heimat-Zeugnis?
Förderbetrag: ab 100.000 €.
Bis wann kann man Heimat-Zeugnis beantragen?
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Heimat-Zeugnis?
Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 100.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen