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Antrag möglichZuschuss

Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie lokale und regionale Vorhaben planen, um Kultur und Identität zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten und Initiativen, mit denen die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen gestärkt wird. Sie erhalten die Förderung für lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie Nahrungsmitteln und Produkten finden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 50.000. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbringen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Sie können die Fördermittel weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen EUR 5.000 und EUR 100.000, bei interkommunalen Projekten und Vorhaben auch mit größerem Projektvolumen.Bei Ihrem Vorhaben darf es sich nicht um eine kommunale Pflichaufgabe handeln.Sie müssen das Projekt in Nordrhein-Westfalen durchführen.

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Häufige Fragen zu Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen

Wer kann Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen?

Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen?

Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 100.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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