Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Hochschulen für angewandte Wissenschaften können Zuschüsse für innovative Forschungsprojekte erhalten.
Antragsberechtigt sind: Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Anträge können bis zu den Stichtagen 15.09.2026, 15.03.2027 und 15.09.2027 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Die Hochschule muss ein überzeugendes, aktuelles Forschungsergebnis erzielt haben, das potenziell praxisrelevant ist.
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Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge können bis zu den Stichtagen 15.09.2026, 15.03.2027 und 15.09.2027 eingereicht werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
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