Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Hausärztliche Hauptbetriebsstätten können Zuschüsse zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung erhalten.
Antragsberechtigt sind: hausärztliche Hauptbetriebsstätten.
Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 60.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden (max. 6 Monate vorher).
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS).
Die Maßnahme muss im Fördergebiet durchgeführt werden, eine vertragsärztliche Zulassung im Fördergebiet muss vorliegen, und es müssen spezifische Anforderungen für die jeweiligen Fördermaßnahmen erfüllt sein.
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Jetzt Projekt prüfenhausärztliche Hauptbetriebsstätten
Förderbetrag: 500 € – 60.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden (max. 6 Monate vorher).
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS). Quelle: nrwbank.
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