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Hausärzte-Förderrichtlinie – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Hausärztliche Hauptbetriebsstätten können Zuschüsse zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: hausärztliche Hauptbetriebsstätten.

Was wird gefördert?

Hausärztliche Hauptbetriebsstätten können einen Zuschuss erhalten zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im jeweiligen Fördergebiet. Mitfinanziert werden Maßnahmen wie die Gründung oder Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte, die Errichtung von Lehrpraxen und die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen. Die Antragstellung erfolgt online bei der zuständigen Bezirksregierung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 60.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden (max. 6 Monate vorher).

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS).

Voraussetzungen

Die Maßnahme muss im Fördergebiet durchgeführt werden, eine vertragsärztliche Zulassung im Fördergebiet muss vorliegen, und es müssen spezifische Anforderungen für die jeweiligen Fördermaßnahmen erfüllt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der vertragsärztlichen Zulassung,Konzept der Maßnahme

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Häufige Fragen zu Hausärzte-Förderrichtlinie

Wer kann Hausärzte-Förderrichtlinie beantragen?

hausärztliche Hauptbetriebsstätten

Wie hoch ist die Förderung bei Hausärzte-Förderrichtlinie?

Förderbetrag: 500 € – 60.000 €.

Bis wann kann man Hausärzte-Förderrichtlinie beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden (max. 6 Monate vorher).

Wer ist Fördergeber von Hausärzte-Förderrichtlinie?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 60.000 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
Bundesweit