Hausärzte-Förderrichtlinie – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Hausärztliche Hauptbetriebsstätten können Zuschüsse zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: hausärztliche Hauptbetriebsstätten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 60.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden (max. 6 Monate vorher).
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS).
Voraussetzungen
Die Maßnahme muss im Fördergebiet durchgeführt werden, eine vertragsärztliche Zulassung im Fördergebiet muss vorliegen, und es müssen spezifische Anforderungen für die jeweiligen Fördermaßnahmen erfüllt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der vertragsärztlichen Zulassung,Konzept der Maßnahme
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Hausärzte-Förderrichtlinie
Wer kann Hausärzte-Förderrichtlinie beantragen?
hausärztliche Hauptbetriebsstätten
Wie hoch ist die Förderung bei Hausärzte-Förderrichtlinie?
Förderbetrag: 500 € – 60.000 €.
Bis wann kann man Hausärzte-Förderrichtlinie beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden (max. 6 Monate vorher).
Wer ist Fördergeber von Hausärzte-Förderrichtlinie?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 60.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
- Förderregion
- Bundesweit