Haus des Stiftens – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Haus des Stiftens
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Das Haus des Stiftens fördert gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Unternehmen durch ein Online-Portal mit Zugang zu Fördermöglichkeiten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Es gibt fortlaufend sich ändernde Förderprogramme, an denen man sich als gelistete Organisation beteiligen kann.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Haus des Stiftens.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „haus_des_stiftens". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Haus des Stiftens
Wer kann Haus des Stiftens beantragen?
Vereine, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen
Wie hoch ist die Förderung bei Haus des Stiftens?
Förderbetrag: bis 10.000 €.
Bis wann kann man Haus des Stiftens beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Haus des Stiftens?
Fördergeber ist Haus des Stiftens. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Haus des Stiftens mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Haus des Stiftens zur Gruppe „haus_des_stiftens". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit