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Hamburger Partizipationsfonds – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen

Wenn Sie in Hamburg die aktive Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung von Politik und Gesellschaft durch Maßnahmen und Projekte befördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände bei einer aktiven Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten und bei der Mitgestaltung und Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte. Sie können eine Förderung erhalten für Maßnahmen zum Aufbau oder Ausbau von Kompetenzen zur Interessenvertretung bei ehrenamtlichen und hauptamtlichen Engagierten, die Stärkung der Organisationsstrukturen, zum Beispiel durch den Aufbau unterstützender hauptamtlicher Strukturen für das Ehrenamt, für die Verbesserung der technischen Infrastruktur, für gute Öffentlichkeitsarbeit oder für eine gezielte Nachwuchsförderung, Erfahrungsaustausch, Koordination und Vernetzung mit anderen Selbstvertretungsorganisationen, den Zugang zu behindertenspezifischen Hilfsmitteln und Nachteilsausgleiche sowie Assistenzleistungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 5.000 pro Maßnahme und maximal EUR 15.000 pro Jahr bei Beantragung mehrerer Maßnahmen durch eine Organisation. In Ausnahmefällen, beispielsweise zum Aufbau von Organisationsstrukturen, beträgt die Förderung bis zu EUR 12.000 pro Maßnahme. Ihre Verwaltungskosten werden mit einer Pauschale, abhängig von der Antragshöhe, gefördert. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über die digitale Antragsplattform bei der BürgerStiftung Hamburg ein. Jährliche Antragsfristen werden im Internet bekanntgegeben. In das Antragsverfahren ist ein Beirat eingebunden, der die Anträge bewertet und Förderempfehlungen gibt. Abgabetermine für Förderanträge, weitere Informationen und Beratungsangebote stellt die BürgerStiftung Hamburg im Internet zur Verfügung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.

Frist und Status

Jährliche Antragsfristen werden im Internet bekanntgegeben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützig oder mildtätig anerkannte juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts mit Sitz beziehungsweise Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende müssen nach §15a des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbBGG) als satzungsgemäßes Ziel die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretung verfolgen.

Ihr Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Antragstellende müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung gewährleisten und nachweisen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Hamburger Partizipationsfonds

Wer kann Hamburger Partizipationsfonds beantragen?

Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Hamburger Partizipationsfonds?

Förderbetrag: bis 15.000 €.

Bis wann kann man Hamburger Partizipationsfonds beantragen?

Jährliche Antragsfristen werden im Internet bekanntgegeben.

Wer ist Fördergeber von Hamburger Partizipationsfonds?

Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg