Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 141 Tagen
Wenn Sie in Hamburg die aktive Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung von Politik und Gesellschaft durch Maßnahmen und Projekte befördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände.
Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Jährliche Antragsfristen werden im Internet bekanntgegeben.
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind gemeinnützig oder mildtätig anerkannte juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts mit Sitz beziehungsweise Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende müssen nach §15a des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbBGG) als satzungsgemäßes Ziel die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretung verfolgen.
Ihr Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Antragstellende müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung gewährleisten und nachweisen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenMenschen mit Behinderungen und ihre Verbände
Förderbetrag: bis 15.000 €.
Jährliche Antragsfristen werden im Internet bekanntgegeben.
Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.
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