Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg erhöhen und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: musikproduzierende Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 10.000 €.
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Antragsberechtigt sind musikproduzierende Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg.
Bei Ihrem Unternehmen muss es sich um ein Kleinstunternehmen gemäß KMU -Definition der EU handeln.
Ihr Label muss bereits mindestens 2 Veröffentlichungen (Künstleralben/Neuproduktionen) professionell abgewickelt haben.
Sie müssen über geeignete Vertriebsstrukturen für einen mindestens bundesweiten Vertrieb verfügen.
Mindestens 50 Prozent der Ausgaben Ihres Projekts müssen in Hamburg getätigt werden beziehungsweise an Firmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg gehen.
Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderentscheidung noch nicht begonnen haben.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind die Kosten der Herstellung von Tonträgern und Kosten der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – GEMA.
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Jetzt Projekt prüfenmusikproduzierende Unternehmen
Förderbetrag: 3.000 € – 10.000 €. Förderquote: 50 %.
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien. Quelle: foerderdatenbank.de.
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