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Antrag möglichZuschuss

Hamburger Labelförderung – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg erhöhen und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: musikproduzierende Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als Hamburger Label bei Musikproduktionen. Sie erhalten die Förderung für Produktionsprozess einschließlich Aufnahme, Mix und Mastering sowie das Marketing beziehungsweise die Promotion von Musikveröffentlichungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 10.000 je Vorhaben. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 3.000. Ihren Antrag reichen Sie frühzeitig vor Beginn des Vorhabens an bestimmten Stichtagen bei der Behörde für Kultur und Medien Referat Musik – Stichwort Labelförderung ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 10.000 €.

Frist und Status

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Antragsberechtigt sind musikproduzierende Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg.

Bei Ihrem Unternehmen muss es sich um ein Kleinstunternehmen gemäß KMU -Definition der EU handeln.

Ihr Label muss bereits mindestens 2 Veröffentlichungen (Künstleralben/Neuproduktionen) professionell abgewickelt haben.

Sie müssen über geeignete Vertriebsstrukturen für einen mindestens bundesweiten Vertrieb verfügen.

Mindestens 50 Prozent der Ausgaben Ihres Projekts müssen in Hamburg getätigt werden beziehungsweise an Firmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg gehen.

Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderentscheidung noch nicht begonnen haben.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind die Kosten der Herstellung von Tonträgern und Kosten der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – GEMA.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Hamburger Labelförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Hamburger Labelförderung

Wer kann Hamburger Labelförderung beantragen?

musikproduzierende Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Hamburger Labelförderung?

Förderbetrag: 3.000 € – 10.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Hamburger Labelförderung beantragen?

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Hamburger Labelförderung?

Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hamburg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → IFB -Förderkredit Sport
  • → Nachhaltige Energien nutzen
  • → Förderung der Umstellungsbereitschaft auf den ökologischen Landbau

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000 € – 10.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg

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