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Hamburger Heizungsförderung – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Die Hamburger Heizungsförderung unterstützt den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmebereitstellung in Gebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt auf Grundlage der „Förderrichtlinie Erneuerbare Energien“ den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien für die Wärmebereitstellung. Gefördert werden unter anderem Solarthermieanlagen, Bioenergie-Anlagen, Wärmepumpen, Wärmeverteilnetze und Wärmespeicher. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe abhängig von Art und Umfang der Maßnahme ist. Der maximale Förderbetrag je Vorhaben beträgt 500.000 EUR.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 500.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer:innen, dinglich Verfügungsberechtigte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und vergleichbare Organisationen in Hamburg.

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Häufige Fragen zu Hamburger Heizungsförderung

Wer kann Hamburger Heizungsförderung beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Hamburger Heizungsförderung?

Förderbetrag: 100.000 € – 500.000 €.

Bis wann kann man Hamburger Heizungsförderung beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Hamburger Heizungsförderung?

Fördergeber ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 500.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg