Hamburger Heizungsförderung – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Die Hamburger Heizungsförderung unterstützt den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmebereitstellung in Gebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 500.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer:innen, dinglich Verfügungsberechtigte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und vergleichbare Organisationen in Hamburg.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Hamburger Heizungsförderung
Wer kann Hamburger Heizungsförderung beantragen?
Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Hamburger Heizungsförderung?
Förderbetrag: 100.000 € – 500.000 €.
Bis wann kann man Hamburger Heizungsförderung beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Hamburger Heizungsförderung?
Fördergeber ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 500.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg