Hamburger Heizungsförderung – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Sie erneuerbare Energien für die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser einsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 500.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie dinglich Verfügungsberechtigte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und vergleichbare Organisationen (zum Beispiel Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen) in Hamburg sowie Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre zu fördernde Anlage muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Sie dürfen mit den Maßnahmen erst nach Zustimmung der Bewilligungsbehörde beginnen.
Bitte beachten Sie, dass Sie je nach Fördervorhaben weitere Anforderungen erfüllen müssen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU, Anlagen, bei denen eine Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder dem Erneuerbaren Energien-Gesetz erfolgt, Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung, Austausch von geförderten Anlagen, deren Inbetriebnahme weniger als 10 Jahre zurückliegt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Hamburger Heizungsförderung
Wer kann Hamburger Heizungsförderung beantragen?
Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Hamburger Heizungsförderung?
Förderbetrag: 100.000 € – 500.000 €.
Bis wann kann man Hamburger Heizungsförderung beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Hamburger Heizungsförderung?
Fördergeber ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 500.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg