Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge – Förderung in Hamburg
Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Investitions- und Betriebsmittelkredite für Gründerinnen und Gründer oder junge Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gründerinnen und Gründer, junge Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 1.000.000 €.
Frist und Status
Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
Wer kann Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge beantragen?
Gründerinnen und Gründer, junge Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge?
Förderbetrag: 5.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge beantragen?
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Wer ist Fördergeber von Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge?
Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 1.000.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Hamburg