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Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge – Förderung in Hamburg

Fördergeber: IFB Hamburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Investitions- und Betriebsmittelkredite für Gründerinnen und Gründer oder junge Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gründerinnen und Gründer, junge Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Hamburg-Kredit für Gründung und Nachfolge bietet Darlehen bis zu 1.000.000 € mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hamburg bis zu 70 %. Zudem gibt es einen Tilgungszuschuss bei der Schaffung eines Ausbildungsplatzes im Handwerk.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 1.000.000 €.

Frist und Status

Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge

Wer kann Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge beantragen?

Gründerinnen und Gründer, junge Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge?

Förderbetrag: 5.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge beantragen?

Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten

Wer ist Fördergeber von Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge?

Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 1.000.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Hamburg