Hafeninfrastruktur – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzung der Häfen und zur Senkung von CO²-Emissionen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise oder kommunale Zweckverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht des Landes M-V unterstehen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Rechtsgrundlagen,Merkblatt
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Hafeninfrastruktur
Wer kann Hafeninfrastruktur beantragen?
Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise oder kommunale Zweckverbände
Wie hoch ist die Förderung bei Hafeninfrastruktur?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Hafeninfrastruktur beantragen?
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Hafeninfrastruktur?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit