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Förderung der Hafeninfrastruktur – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Zweck der Förderung ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzung der Häfen und die Anbindung der gewerblichen Wirtschaft an umweltfreundliche Verkehrssysteme.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise, kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Die Förderung zielt darauf ab, die wirtschaftliche Nutzung der Häfen als Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur zu verbessern. Gefördert werden Investitionen zur Infrastrukturverbesserung, die die Anbindung an Wasserstraßen und umweltfreundliche Verkehrssysteme unterstützen sowie die Senkung von CO2-Emissionen in den Häfen. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise oder kommunale Zweckverbände in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der in der Regel 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, in Ausnahmefällen bis zu 90 %.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise oder kommunale Zweckverbände in Mecklenburg-Vorpommern.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Merkblatt,Rechtsgrundlagen

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Häufige Fragen zu Förderung der Hafeninfrastruktur

Wer kann Förderung der Hafeninfrastruktur beantragen?

Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise, kommunale Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Hafeninfrastruktur?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderung der Hafeninfrastruktur beantragen?

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Hafeninfrastruktur?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern