Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Zweck der Förderung ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzung der Häfen und die Anbindung der gewerblichen Wirtschaft an umweltfreundliche Verkehrssysteme.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise, kommunale Zweckverbände.
Die Förderquote beträgt 60 %.
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise oder kommunale Zweckverbände in Mecklenburg-Vorpommern.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise, kommunale Zweckverbände
Förderquote: 60 %.
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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