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Hafeninfrastruktur – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzung der Häfen und zur Senkung von CO²-Emissionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise oder kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Der Zweck dieser Förderung ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzung der Häfen als Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur und damit der Anbindung der gewerblichen Wirtschaft an die Wasserstraßen sowie an umweltfreundliche Verkehrssysteme und an das überregionale Verkehrsnetz. Investitionen zur Infrastrukturverbesserung als Basis für gewerbliche Nutzungen sowie zur Senkung von CO²-Emissionen in den Häfen können gefördert werden. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht des Landes M-V unterstehen. Die Zuwendung wird als Projektförderung bewilligt und als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht des Landes M-V unterstehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Rechtsgrundlagen,Merkblatt

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Häufige Fragen zu Hafeninfrastruktur

Wer kann Hafeninfrastruktur beantragen?

Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise oder kommunale Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Hafeninfrastruktur?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Hafeninfrastruktur beantragen?

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Hafeninfrastruktur?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit