Förderung der Hafeninfrastruktur – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Zweck der Förderung ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzung der Häfen und die Anbindung der gewerblichen Wirtschaft an umweltfreundliche Verkehrssysteme.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise, kommunale Zweckverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise oder kommunale Zweckverbände in Mecklenburg-Vorpommern.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Merkblatt,Rechtsgrundlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Hafeninfrastruktur
Wer kann Förderung der Hafeninfrastruktur beantragen?
Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise, kommunale Zweckverbände
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Hafeninfrastruktur?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Förderung der Hafeninfrastruktur beantragen?
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Hafeninfrastruktur?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern