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  4. /Billigkeitsleistung zum Ausgleich von unzumutbaren Härten durch den Brennstoffemissionshandel
Antrag möglichZuschuss

Billigkeitsleistung zum Ausgleich von unzumutbaren Härten durch den Brennstoffemissionshandel – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Umweltbundesamt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen

Unternehmen, die durch den Brennstoffemissionshandel unzumutbare Härten erfahren, können einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, die durch den Brennstoffemissionshandel unzumutbare Härten erfahren.

Was wird gefördert?

Als von der Einführung des Brennstoffemissionshandels betroffenes Unternehmen können Sie als Billigkeitsleistung einen Zuschuss erhalten zum Ausgleich von unzumutbaren Härten. Finanziert werden zusätzliche finanzielle Belastungen aus der Einführung des Brennstoffemissionshandels, die in den Abrechnungsjahren 2021 bis 2026 für den Bezug von Brennstoffen und von Waren oder für importierte Wärme entstehen. Die Förderung beträgt 100% der förderfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2027. Anträge müssen bis zum 31.07. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahrs eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Umweltbundesamt.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Unternehmen müssen die unzumutbare Härte darlegen und nachweisen sowie den erforderlichen finanziellen Kompensationsbetrag beziffern.

Brennstoffkosten müssen mehr als 20% der Gesamtkosten ausmachen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der unzumutbaren Härte,Finanzielle Rechnungslegung

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Häufige Fragen zu Billigkeitsleistung zum Ausgleich von unzumutbaren Härten durch den Brennstoffemissionshandel

Wer kann Billigkeitsleistung zum Ausgleich von unzumutbaren Härten durch den Brennstoffemissionshandel beantragen?

Unternehmen, die durch den Brennstoffemissionshandel unzumutbare Härten erfahren

Wie hoch ist die Förderung bei Billigkeitsleistung zum Ausgleich von unzumutbaren Härten durch den Brennstoffemissionshandel?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Billigkeitsleistung zum Ausgleich von unzumutbaren Härten durch den Brennstoffemissionshandel beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2027. Anträge müssen bis zum 31.07. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahrs eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Billigkeitsleistung zum Ausgleich von unzumutbaren Härten durch den Brennstoffemissionshandel?

Fördergeber ist Umweltbundesamt. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Juli 2027
Förderregion
Bundesweit

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