Förderung von Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Unbekannt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung zur Erschließung und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, die in Industrie- und Gewerbegebieten ansässig sind oder dort investieren möchten..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Unbekannt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_grw“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
Wer kann Förderung von Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten beantragen?
Unternehmen, die in Industrie- und Gewerbegebieten ansässig sind oder dort investieren möchten.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten?
Fördergeber ist Unbekannt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Förderung von Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_grw". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit