Zuwendungen für die Entwicklung und den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land M-V
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung für kommunale Gebietskörperschaften und juristische Personen zur Entwicklung von Forschungs- und Innovationskapazitäten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land M-V.
Voraussetzungen
Voraussetzungen gemäß §§ 51-68 der Abgabenordnung müssen erfüllt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Rechtsgrundlagen,Verfahrensdokumente
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen für die Entwicklung und den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten
Wer kann Zuwendungen für die Entwicklung und den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten beantragen?
Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für die Entwicklung und den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Zuwendungen für die Entwicklung und den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten beantragen?
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für die Entwicklung und den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten?
Fördergeber ist Land M-V. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern