GRW - Infrastruktur (EFRE VI) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Zuwendungen für die Entwicklung und den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie der Einführung fortschrittlicher Technologien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Voraussetzungen gemäß §§ 51-68 der Abgabenordnung müssen erfüllt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweise zur Förderfähigkeit
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu GRW - Infrastruktur (EFRE VI)
Wer kann GRW - Infrastruktur (EFRE VI) beantragen?
Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken
Wie hoch ist die Förderung bei GRW - Infrastruktur (EFRE VI)?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man GRW - Infrastruktur (EFRE VI) beantragen?
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von GRW - Infrastruktur (EFRE VI)?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit