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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen für Investitionen in Forschungs- und Innovationskapazitäten – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Land M-V

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen

Zuwendungen werden für Investitionen in den Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie für die Einführung fortschrittlicher Technologien gewährt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken, andere nicht gewinnorientierte juristische Personen.

Was wird gefördert?

Die Zuwendungen werden in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungen betragen i. d. R. bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens. Die Vorhaben müssen die in den maßgeblichen Förderbestimmungen festgelegten klima- und energiepolitischen Anforderungen berücksichtigen. Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechtes, kommunale Zweckverbände, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken und andere nicht gewinnorientierte juristische Personen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land M-V.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der §§ 51-68 der Abgabenordnung müssen erfüllt sein und vom Finanzamt anerkannt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweise zur Erfüllung der Voraussetzungen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuwendungen für Investitionen in Forschungs- und Innovationskapazitäten"

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für Investitionen in Forschungs- und Innovationskapazitäten

Wer kann Zuwendungen für Investitionen in Forschungs- und Innovationskapazitäten beantragen?

Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken, andere nicht gewinnorientierte juristische Personen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für Investitionen in Forschungs- und Innovationskapazitäten?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Zuwendungen für Investitionen in Forschungs- und Innovationskapazitäten beantragen?

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Investitionen in Forschungs- und Innovationskapazitäten?

Fördergeber ist Land M-V. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderquote
60 %
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Zuschuss
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Bundesweit

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