VeröffentlichtZuschuss

GRW - Infrastruktur (EFRE VI) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Zuwendungen für die Entwicklung und den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie der Einführung fortschrittlicher Technologien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken.

Was wird gefördert?

Die GRW - Infrastruktur (EFRE VI) fördert die Errichtung, Modernisierung und den Ausbau von Gewerbezentren, Einrichtungen der beruflichen Aus- und Fortbildung sowie Forschungsinfrastrukturen. Die Zuwendungen werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung gewährt, in der Regel bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge müssen schriftlich und formgebunden vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Voraussetzungen gemäß §§ 51-68 der Abgabenordnung müssen erfüllt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweise zur Förderfähigkeit

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob GRW - Infrastruktur (EFRE VI) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu GRW - Infrastruktur (EFRE VI)

Wer kann GRW - Infrastruktur (EFRE VI) beantragen?

Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken

Wie hoch ist die Förderung bei GRW - Infrastruktur (EFRE VI)?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man GRW - Infrastruktur (EFRE VI) beantragen?

Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von GRW - Infrastruktur (EFRE VI)?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit