VeröffentlichtZuschuss

Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Das Land gewährt Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Das Land gewährt Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, zur regionalpolitischen Flankierung von Strukturproblemen und zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind. Wirtschaftsnahe Infrastruktur im Sinne dieser Richtlinie dient zielgerichtet und vorrangig der Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft sowie der Förderung der Forschung und Wissensverbreitung oder Generierung neuen Wissens. Es ist vorgesehen, dass nur bei positiver Beurteilung dieser Eigenschaft der Höchstfördersatz für die Erschließung von Gewerbegebieten zur Anwendung kommt. Schriftliche Anträge sind formgebunden in einfacher Ausfertigung vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind vorzugsweise kommunale Körperschaften und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Vorantragsformular

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Wer kann Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur beantragen?

Kommunale Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur beantragen?

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit