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GRW - Infrastruktur – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts, steuerbegünstigte Organisationen..

Was wird gefördert?

Das Land gewährt Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, zur regionalpolitischen Flankierung von Strukturproblemen und zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind. Wirtschaftsnahe Infrastruktur im Sinne dieser Richtlinie dient zielgerichtet und vorrangig der Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft sowie der Förderung der Forschung und Wissensverbreitung oder Generierung neuen Wissens.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind vorzugsweise kommunale Körperschaften und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Vorantragsformular

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Häufige Fragen zu GRW - Infrastruktur

Wer kann GRW - Infrastruktur beantragen?

Kommunale Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts, steuerbegünstigte Organisationen.

Wie hoch ist die Förderung bei GRW - Infrastruktur?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man GRW - Infrastruktur beantragen?

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von GRW - Infrastruktur?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern