GRW - Infrastruktur – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts, steuerbegünstigte Organisationen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind vorzugsweise kommunale Körperschaften und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Vorantragsformular
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu GRW - Infrastruktur
Wer kann GRW - Infrastruktur beantragen?
Kommunale Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts, steuerbegünstigte Organisationen.
Wie hoch ist die Förderung bei GRW - Infrastruktur?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man GRW - Infrastruktur beantragen?
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von GRW - Infrastruktur?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern