Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Land gewährt Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind vorzugsweise kommunale Körperschaften und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Vorantragsformular
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
Wer kann Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur beantragen?
Kommunale Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur beantragen?
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit