Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 43 Tagen
Das Land gewährt Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Antragsberechtigt sind: Kommunale Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts, steuerbegünstigte Organisationen.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Die geförderte Infrastrukturmaßnahme muss in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügen und mindestens eine der festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenKommunale Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts, steuerbegünstigte Organisationen
Förderquote: 90 %.
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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