GRW - Gewerbliche Wirtschaft – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Programm fördert Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach § 2 Gewerbesteuergesetz, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren.
Erforderliche Unterlagen
- Formular für den Antrag,Nachweis der förderfähigen Ausgaben
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu GRW - Gewerbliche Wirtschaft
Wer kann GRW - Gewerbliche Wirtschaft beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern
Wie hoch ist die Förderung bei GRW - Gewerbliche Wirtschaft?
Förderbetrag: ab 50.000 €.
Bis wann kann man GRW - Gewerbliche Wirtschaft beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von GRW - Gewerbliche Wirtschaft?
Fördergeber ist Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern