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GRW - Gewerbliche Wirtschaft – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Das Programm fördert Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Die Gemeinschafts­aufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschafts­struktur - Gewerbliche Wirtschaft (GRWG) ist das zentrale Förder­programm für die Förderung von Investitions­vorhaben der gewerblichen Wirt­schaft (einschließlich Tourismus), mit denen dauerhaft Arbeits­plätze bzw. Ausbildungs­plätze in Mecklenburg-Vorpommern geschaf­fen oder gesichert werden. Antrags­berechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren. Die Förderfähigkeit von Investitions­vorhaben hängt unter anderem von der Tätigkeit in der geplanten oder bestehenden Betriebs­stätte ab, der Unternehmensgröße des Antrag­stellers sowie von der Absicht der Schaf­fung oder Sicherung von Dauer­arbeits­plätzen. Investitions­zuschüsse werden in der Regel für Anschaffungs- und Herstellungs­kosten der zum Investitions­vorhaben zählenden Wirtschafts­güter des Sach­anlagevermögens gewährt.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach § 2 Gewerbesteuergesetz, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular für den Antrag,Nachweis der förderfähigen Ausgaben

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Häufige Fragen zu GRW - Gewerbliche Wirtschaft

Wer kann GRW - Gewerbliche Wirtschaft beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Förderung bei GRW - Gewerbliche Wirtschaft?

Förderbetrag: ab 50.000 €.

Bis wann kann man GRW - Gewerbliche Wirtschaft beantragen?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Wer ist Fördergeber von GRW - Gewerbliche Wirtschaft?

Fördergeber ist Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern