Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - Gewerbliche Wirtschaft (GRWG) – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Landesförderinstitut M-V
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Programm fördert Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesförderinstitut M-V.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach § 2 Gewerbesteuergesetz, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren.
Erforderliche Unterlagen
- Formular für den Antrag,Nachweis der Ausgaben,Belegliste
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - Gewerbliche Wirtschaft (GRWG)
Wer kann Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - Gewerbliche Wirtschaft (GRWG) beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern
Wie hoch ist die Förderung bei Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - Gewerbliche Wirtschaft (GRWG)?
Förderbetrag: ab 50.000 €.
Bis wann kann man Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - Gewerbliche Wirtschaft (GRWG) beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - Gewerbliche Wirtschaft (GRWG)?
Fördergeber ist Landesförderinstitut M-V. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern