Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 81 Tagen
Förderprogramm zur Unterstützung von Projekten im Bereich grüner Wasserstoff und Elektrolyseure.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien und Wasserstofftechnologien.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ibsa_gruener_wasserstoff". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Unternehmen, die Projekte zur Erzeugung von grünem Wasserstoff umsetzen möchten.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Unternehmensstruktur
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure
Wer kann Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure beantragen?
Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien und Wasserstofftechnologien
Wer ist Fördergeber von Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure zur Gruppe „ibsa_gruener_wasserstoff". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt