Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Existenzgründer können einen Zuschuss für den Einstieg in die Selbstständigkeit erhalten, wenn sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 300 €.
Antrag muss vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesagentur für Arbeit.
Arbeitslosigkeit, Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, Stellungnahme über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens, notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit.
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Förderbetrag: ab 300 €. Förderquote: 100 %.
Antrag muss vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesagentur für Arbeit. Quelle: nrwbank.
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