Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Der Gründungszuschuss unterstützt arbeitslose Personen beim Einstieg in die Selbstständigkeit.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.400 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_gruendungszuschuss“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer/in
Förderbetrag: bis 5.400 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Gründungszuschuss zur Gruppe „bmas_gruendungszuschuss". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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