Gründungszuschuss – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Der Gründungszuschuss unterstützt arbeitslose Personen beim Einstieg in die Selbstständigkeit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_gruendungszuschuss". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Gründungszuschuss zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gründungszuschuss
Wer kann Gründungszuschuss beantragen?
Existenzgründer/in
Bis wann kann man Gründungszuschuss beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Gründungszuschuss?
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Gründungszuschuss mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Gründungszuschuss zur Gruppe „bmas_gruendungszuschuss". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit