Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Der Gründungswettbewerb unterstützt innovative Unternehmensgründungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 7.000 € – 32.000 €.
Frist und Status
Jährliche Ausschreibungsrunden
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_gruendungswettbewerb". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
Sie müssen Ihr Unternehmen in Deutschland gründen.
Falls Sie bereits mit der Geschäftsidee eine Kapitalgesellschaft gegründet haben, darf die Gründung bei Start einer Wettbewerbsrunde höchstens 6 Kalendermonate zurückliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Ideenskizze (max. 12 Seiten)
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen
Wer kann Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen beantragen?
Existenzgründer/in
Wie hoch ist die Förderung bei Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen?
Förderbetrag: 7.000 € – 32.000 €.
Bis wann kann man Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen beantragen?
Jährliche Ausschreibungsrunden
Wer ist Fördergeber von Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen zur Gruppe „bmwe_gruendungswettbewerb". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 7.000 € – 32.000 €
- Förderquote
- bis zu 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit