Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Existenzgründer mit einem Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.
Der Förderbetrag liegt bei 1.200 € – 21.600 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ein neues Unternehmen gründen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Hauptwohnsitz und der Betriebssitz des zu gründenden oder bereits gegründeten Unternehmens müssen in Mecklenburg-Vorpommern liegen.
Sie müssen fachlich und kaufmännisch für das Gründungsvorhaben geeignet sein.
Ihr Gründungsvorhaben muss als Hauptgeschäftsgrundlage neuartige Produkte oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben.
Diese sollen besonders auf ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder kreativwirtschaftlichen Ideen oder Forschungsergebnissen basieren.
Mit der Existenzgründung müssen Sie sich eine Vollerwerbsexistenz aufbauen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
Sie müssen den Innovationscharakter Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung durch eine fachliche Stellungnahme belegen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Förderbetrag: 1.200 € – 21.600 €.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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