Gründungsstipendien – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Existenzgründer mit einem Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.200 € – 21.600 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ein neues Unternehmen gründen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
Ihr Hauptwohnsitz und der Betriebssitz des zu gründenden oder bereits gegründeten Unternehmens müssen in Mecklenburg-Vorpommern liegen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektidee,fachliche Stellungnahme
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gründungsstipendien
Wer kann Gründungsstipendien beantragen?
Existenzgründer/in
Wie hoch ist die Förderung bei Gründungsstipendien?
Förderbetrag: 1.200 € – 21.600 €.
Wer ist Fördergeber von Gründungsstipendien?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.200 € – 21.600 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern