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Gründungsstipendien – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Existenzgründer mit einem Zuschuss zum Lebensunterhalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Ihrem Gründungsvorhaben in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft. Ihre Gründung ist nachhaltig und hat einen hohen Innovationsgehalt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zum Lebensunterhalt. Die Höhe der Förderung beträgt EUR 1.200 für maximal 18 Monate. Außerdem können Sie einen Kinderzuschlag von EUR 100,00 je Kind und Monat erhalten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst reichen Sie bitte eine Projektidee bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) ein. Wenn Ihre Projektidee positiv bewertet wurde, können Sie anschließend Ihren Antrag bei der GSA stellen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.200 € – 21.600 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ein neues Unternehmen gründen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Hauptwohnsitz und der Betriebssitz des zu gründenden oder bereits gegründeten Unternehmens müssen in Mecklenburg-Vorpommern liegen.

Sie müssen fachlich und kaufmännisch für das Gründungsvorhaben geeignet sein.

Ihr Gründungsvorhaben muss als Hauptgeschäftsgrundlage neuartige Produkte oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben.

Diese sollen besonders auf ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder kreativwirtschaftlichen Ideen oder Forschungsergebnissen basieren.

Mit der Existenzgründung müssen Sie sich eine Vollerwerbsexistenz aufbauen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.

Sie müssen den Innovationscharakter Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung durch eine fachliche Stellungnahme belegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektidee,fachliche Stellungnahme

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Gründungsstipendien

Wer kann Gründungsstipendien beantragen?

Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Gründungsstipendien?

Förderbetrag: 1.200 € – 21.600 €.

Wer ist Fördergeber von Gründungsstipendien?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.200 € – 21.600 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern