Gründungs- und Wachstumsfinanzierung – GuW Hessen (ERP) – Förderung in Hessen
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, festigen oder übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 1 Million erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als natürliche Person müssen Sie über die erforderliche fachliche und kaufmännische Eignung für die unternehmerische Tätigkeit verfügen und zur Geschaftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt sein.
Wenn Sie Betriebsmittel finanzieren möchten oder ein Vorhaben außerhalb Hessens planen, müssen Sie in Hessen niedergelassen sein beziehungsweise Ihren Unternehmenssitz in Hessen haben.
Außerdem müssen bei Vorhaben außerhalb Hessens eine langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und ein dauerhafter Erhalt der hessischen Arbeitsplätze gewährleistet sein.
Vorhaben, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben mit Investitionsort in Ländern, die weder EU -Mitglied noch OECD -Hocheinkommensland sind, Stromerzeugungsanlagen, Immobilien mit anschließender Fremdvermietung/-verpachtung, Immobilien-Leasing sowie die Finanzierung von Wohngebäuden.
Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Treuhandkonstruktionen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gründungs- und Wachstumsfinanzierung – GuW Hessen (ERP)
Wer kann Gründungs- und Wachstumsfinanzierung – GuW Hessen (ERP) beantragen?
Existenzgründer, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierung – GuW Hessen (ERP)?
Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Gründungs- und Wachstumsfinanzierung – GuW Hessen (ERP)?
Fördergeber ist Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Hessen