Gründungsstipendium.NRW – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Gründungsstipendium.NRW fördert Gründer, die ein innovatives Unternehmen gründen oder kürzlich gegründet haben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gründer von innovativen Kleinstunternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.200 € – 14.400 €.
Frist und Status
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Gewerbeanmeldung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Gründung eines nicht börsennotierten Kleinstunternehmens in Nordrhein-Westfalen, das noch keine Gewinne ausgeschüttet hat.
Der Gründer muss in der Geschäftsführung tätig sein und die Gründung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Erforderliche Unterlagen
- schriftlich begründete Empfehlung durch ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk,Nachweis über die Gründung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gründungsstipendium.NRW
Wer kann Gründungsstipendium.NRW beantragen?
Gründer von innovativen Kleinstunternehmen in Nordrhein-Westfalen
Wie hoch ist die Förderung bei Gründungsstipendium.NRW?
Förderbetrag: 1.200 € – 14.400 €.
Bis wann kann man Gründungsstipendium.NRW beantragen?
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Gewerbeanmeldung
Wer ist Fördergeber von Gründungsstipendium.NRW?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.200 € – 14.400 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen