Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 43 Tagen
Das Gründungsstipendium.NRW fördert Gründer, die ein innovatives Unternehmen gründen oder kürzlich gegründet haben.
Antragsberechtigt sind: Gründer von innovativen Kleinstunternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Der Förderbetrag liegt bei 1.200 € – 14.400 €.
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Gewerbeanmeldung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Gründung eines nicht börsennotierten Kleinstunternehmens in Nordrhein-Westfalen, das noch keine Gewinne ausgeschüttet hat.
Der Gründer muss in der Geschäftsführung tätig sein und die Gründung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Gründungsstipendium.NRW zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenGründer von innovativen Kleinstunternehmen in Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag: 1.200 € – 14.400 €.
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Gewerbeanmeldung
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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