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Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung von Beratungsinfrastrukturen in deutschen Grenzregionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Projekte, die eine themenübergreifende Beratungsinfrastruktur im grenznahen Raum diesseits der Bundesgrenze aufbauen. Gefördert werden beispielsweise die Erhebung des Bedarfs an grenzregionalen Beratungsangeboten, die Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts sowie die Aus- und Weiterbildung von Beratern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 95 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Ergebnisse müssen spätestens am 31. Dezember 2026 vorliegen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_grenzscoutprojekte“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung, die mehrjährige Erfahrung in der grenzregionalen Zusammenarbeit aufweisen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung

Wer kann Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung beantragen?

Etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung

Wie hoch ist die Förderung bei Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung?

Förderquote: 95 %.

Bis wann kann man Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Ergebnisse müssen spätestens am 31. Dezember 2026 vorliegen.

Wer ist Fördergeber von Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung?

Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung zur Gruppe „bmi_grenzscoutprojekte". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
95 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
bundesweit