Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen
Förderung von Beratungsinfrastrukturen in deutschen Grenzregionen.
Antragsberechtigt sind: Etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung.
Die Förderquote beträgt 95 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Ergebnisse müssen spätestens am 31. Dezember 2026 vorliegen.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_grenzscoutprojekte“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung, die mehrjährige Erfahrung in der grenzregionalen Zusammenarbeit aufweisen.
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Jetzt Projekt prüfenEtablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung
Förderquote: 95 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Ergebnisse müssen spätestens am 31. Dezember 2026 vorliegen.
Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung zur Gruppe „bmi_grenzscoutprojekte". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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