VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie beim Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft einschließlich der Aquakultur. Sie erhalten einen Zuschuss für grundlagen- und entwicklungsorientierte Forschungsprojekte, praxisorientierte Projekte und den Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen sowie bis hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Folgende Bereiche des ökologischen Landbaus werden gefördert: übergreifende Themen, ökologischer Pflanzenbau, ökologische Tierhaltung, Qualität, Verarbeitung, Lagerung, Logistik, Vermarktung und Sicherheit ökologisch erzeugter Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette, Ernährung, rechtliche und politische Rahmenbedingungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_forschung_entwicklung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition mit Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

Es müssen erhebliche Bundesinteressen und Neuartigkeit des Vorhabens gegeben sein.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft

Wer kann Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft beantragen?

Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft zur Gruppe „bmel_forschung_entwicklung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit