VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Goldener Plan Brandenburg – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Landesportbund Brandenburg e.V.

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung von Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in Brandenburg bis 2029.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sportvereine in Brandenburg.

Was wird gefördert?

Der Goldene Plan Brandenburg fördert Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur mit einem Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro bis 2029. Der Fokus liegt auf Modernisierungen, Grundinstandsetzungen sowie Verbesserungen der Energieeffizienz bestehender Vereinssportanlagen sowie auf Neu- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können in Form einer Kombination aus Zuschuss und Darlehen oder nur als Darlehen gewährt werden.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesportbund Brandenburg e.V..

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Goldener Plan Brandenburg

Wer kann Goldener Plan Brandenburg beantragen?

Sportvereine in Brandenburg

Bis wann kann man Goldener Plan Brandenburg beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.

Wer ist Fördergeber von Goldener Plan Brandenburg?

Fördergeber ist Landesportbund Brandenburg e.V.. Quelle: lsb_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss | Darlehen
Antragsfrist
31. Dezember 2029
Förderregion
Brandenburg