VeröffentlichtZuschuss | Darlehen
Goldener Plan Brandenburg – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Landesportbund Brandenburg e.V.
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in Brandenburg bis 2029.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sportvereine in Brandenburg.
Was wird gefördert?
Aktuell fördert das Land Brandenburg mit dem „Goldenen Plan Brandenburg“ Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur. Dafür stehen bis 2029 insgesamt 30 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Finanziert wird die Neuauflage des „Goldenen Plans“, der in der vergangenen Förderperiode (2021-24) 178 Investitionsprojekte von Sportvereinen in Brandenburg mit insgesamt 25 Millionen Euro unterstützt hatte, aus dem Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“. Dabei liegt der Fokus erneut auf Modernisierungen, Grundinstandsetzungen sowie Verbesserungen der Energieeffizienz der bestehenden Vereinssportanlagen sowie auf Neu- und Erweiterungsbauten.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesportbund Brandenburg e.V..
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Goldener Plan Brandenburg
Wer kann Goldener Plan Brandenburg beantragen?
Sportvereine in Brandenburg
Wie hoch ist die Förderung bei Goldener Plan Brandenburg?
Förderbetrag: bis 30.000.000 €.
Bis wann kann man Goldener Plan Brandenburg beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.
Wer ist Fördergeber von Goldener Plan Brandenburg?
Fördergeber ist Landesportbund Brandenburg e.V.. Quelle: lsb_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000.000 €
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2029
- Förderregion
- Brandenburg