Go International – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Förderung der Internationalisierungsbemühungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Bayern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Bayern.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Go International
Wer kann Go International beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe
Wie hoch ist die Förderung bei Go International?
Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Go International beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Go International?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern