VeröffentlichtZuschuss

Go International – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: September 2026 · Geprüft vor 43 Tagen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Handwerksbetrieb neue Märkte im Ausland erschließen und dort eine Marktpräsenz auf- oder ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder als Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe teilweise mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021–2027) bei der Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie sowie bei darauf aufbauenden Vorbereitungen für internationale Absatz- und Beschaffungsmaßnahmen, um neue Märkte zu erschließen oder eine Marktpräsenz im Ausland auf- beziehungsweise auszubauen. Sie bekommen die Förderung vor allem für ziellandbezogene Messen und Ausstellungen, Marketingmaßnahmen (beispielsweise Markteinstiegsberatung, Geschäftspartnersuche, Erschließung von Kunden, Lieferanten, Distributoren), Werbungsmaßnahmen, Beratungs- und Coachingleistungen (beispielsweise Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie, Firmengründung und Standortsuche, Rechtsberatung, Steuerberatung), Schulungen (beispielsweise Sprachkurse, Zollkurse, interkulturelle Kommunikation, Kurse und Informationsveranstaltungen zum Zielmarkt), Zertifizierungen (beispielsweise Produktzertifizierungen, Design-, Marken oder Patentanmeldungen), Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen. Sie können mehrere Maßnahmen je Zielland miteinander kombinieren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses bestimmt sich nach der Lage Ihrer Betriebsstätte in Bayern (Fördergebietskulisse) und beträgt 40 Prozent im EFRE -Schwerpunktgebiet, höchstens jedoch EUR 30.000 pro Zielmarkt, 30 Prozent im sonstigen EFRE -geförderten Gebiet, höchstens jedoch EUR 30.000 pro Zielmarkt, und 25 Prozent im Großraum München ohne EFRE -Mittel, höchstens jedoch EUR 20.000 pro Zielmarkt, Richten Sie Ihren Antrag bitte je Zielland an das Außenwirtschaftszentrum Bayern – BIHK Service GmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Bayern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Maßnahmen zur Internationalisierung müssen Ihrer Betriebsstätte in Bayern mittel- oder unmittelbar zugutekommen.

Sie bekommen die Förderung für die Markterschließung in einem oder 2 neuen Ländern.

Der Förderzeitraum beträgt bis zu 12 Monate.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Weiterentwicklung von Produkten beziehungsweise Dienstleistungen der KMU, KMU, die eine offensichtliche Insolvenzgefährdung aufweisen, Vorhaben, die vor Bestätigung des vollständigen Antragseingangs bereits begonnen wurden, Ausgaben unter anderem für Reisekosten, Bewirtung, Standpersonal bei Messen, Mitgliedsgebühren, Investitionen und laufende Betriebskosten.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Go International

Wer kann Go International beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe

Wie hoch ist die Förderung bei Go International?

Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Go International beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Go International?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern