Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Handwerksbetrieb neue Märkte im Ausland erschließen und dort eine Marktpräsenz auf- oder ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Maßnahmen zur Internationalisierung müssen Ihrer Betriebsstätte in Bayern mittel- oder unmittelbar zugutekommen.
Sie bekommen die Förderung für die Markterschließung in einem oder 2 neuen Ländern.
Der Förderzeitraum beträgt bis zu 12 Monate.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Weiterentwicklung von Produkten beziehungsweise Dienstleistungen der KMU, KMU, die eine offensichtliche Insolvenzgefährdung aufweisen, Vorhaben, die vor Bestätigung des vollständigen Antragseingangs bereits begonnen wurden, Ausgaben unter anderem für Reisekosten, Bewirtung, Standpersonal bei Messen, Mitgliedsgebühren, Investitionen und laufende Betriebskosten.
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe
Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 40 %.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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