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Go! Export Förderung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft.

Was wird gefördert?

GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe, selbstvermarktende Musikerinnen und Musiker) beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Dadurch sollen sie ihre internationalen Netzwerke ausweiten, nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufbauen, Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland kennenlernen, ihr praktisches Know-how über ausländische Märkte erweitern und somit bessere Instrumente für den erfolgreichen Export ihrer Künstlerinnen und Künstler bzw. der eigenen Musik erwerben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_go_export“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über keine Dependancen/Vertretungen im Zielland verfügen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Finanzierungsplan

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Go! Export Förderung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Go! Export Förderung

Wer kann Go! Export Förderung beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft

Bis wann kann man Go! Export Förderung beantragen?

Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Go! Export Förderung?

Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Go! Export Förderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Go! Export Förderung zur Gruppe „bkm_go_export". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit