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Go! Export Förderung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft.

Was wird gefördert?

GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe, selbstvermarktende Musikerinnen und Musiker) beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Dadurch sollen sie ihre internationalen Netzwerke ausweiten, nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufbauen, Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland kennenlernen, ihr praktisches Know-how über ausländische Märkte erweitern und somit bessere Instrumente für den erfolgreichen Export ihrer Künstlerinnen und Künstler bzw. der eigenen Musik erwerben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_go_export". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über keine Dependancen/Vertretungen im Zielland verfügen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Finanzierungsplan

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Häufige Fragen zu Go! Export Förderung

Wer kann Go! Export Förderung beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft

Bis wann kann man Go! Export Förderung beantragen?

Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Go! Export Förderung?

Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Go! Export Förderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Go! Export Förderung zur Gruppe „bkm_go_export". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit