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Antrag möglichZuschuss

GO-Bio next – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 51 Tagen

Förderung für Gründungsteams im Bereich der Lebenswissenschaften zur wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungsvorhaben im Bereich der Lebenswissenschaften, die ein hohes Kommerzialisierungspotenzial haben. Gefördert werden Gründungsteams, die innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze vorantreiben und bis zu einem Reifegrad entwickeln, der eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht. Die Förderung erfolgt in 2 Phasen: In der ersten Phase wird ein Proof-of-Concept erarbeitet und Strategien für die Kommerzialisierung entwickelt. In der zweiten Phase wird der Reifegrad des Forschungsansatzes erhöht und das Geschäftsmodell konkretisiert. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für normalerweise bis zu 3 Jahre.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15. März und 15. September eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_go_bio_next“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen für die 1.

Förderphase sowie kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften für die 2.

Förderphase.

Die Antragsteller müssen eine Betriebsstätte in Deutschland haben und ein Vorhaben mit hohem Bedarf in den Lebenswissenschaften adressieren.

Nicht förderfähig

  • •Keine Förderung für Vorhaben im Schwerpunkt der Agrar-
  • •Lebensmittel- und Ernährungsforschung.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Forschungsdatenmanagementplan

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Häufige Fragen zu GO-Bio next

Wer kann GO-Bio next beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei GO-Bio next?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man GO-Bio next beantragen?

Anträge müssen bis zum 15. März und 15. September eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von GO-Bio next?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist GO-Bio next mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört GO-Bio next zur Gruppe „bmbf_go_bio_next". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – Eigentumsfinanzierung BW
  • → Shaping the Future
  • → ERP-Gründerkredit - StartGeld

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit

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