GO-Bio next – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Förderung für Gründungsteams im Bereich der Lebenswissenschaften zur wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 15. März und 15. September eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_go_bio_next“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen für die 1.
Förderphase sowie kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften für die 2.
Förderphase.
Die Antragsteller müssen eine Betriebsstätte in Deutschland haben und ein Vorhaben mit hohem Bedarf in den Lebenswissenschaften adressieren.
Nicht förderfähig
- •Keine Förderung für Vorhaben im Schwerpunkt der Agrar-
- •Lebensmittel- und Ernährungsforschung.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Forschungsdatenmanagementplan
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu GO-Bio next
Wer kann GO-Bio next beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Existenzgründer/in
Wie hoch ist die Förderung bei GO-Bio next?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man GO-Bio next beantragen?
Anträge müssen bis zum 15. März und 15. September eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von GO-Bio next?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist GO-Bio next mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört GO-Bio next zur Gruppe „bmbf_go_bio_next". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit