GO-Bio initial – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Förderung zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften für Forschungseinrichtungen und Hochschulen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 1.000.000 €.
Frist und Status
Die Sondierungsphase beginnt jeweils zum 01.10. des Einreichungsjahres.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_go_bio_initial“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Der Zuschuss im Programm „Gesundheitsforschung – GO-Bio initial“ ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind im Kernmodul Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, im Zusatzmodul rechtlich eigenständige Technologietransfereinrichtungen, die einen vertraglich geregelten Zugriff auf das Technologieportfolio mehrerer Hochschulen oder staatlich finanzierter außeruniversitärer Forschungsinstitute haben.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert: Sie nehmen im Rahmen der Sondierungs- und gegebenenfalls der Machbarkeitsphase an spezifischen Weiterbildungs- und Vernetzungsaktivitäten für die geförderten Vorhaben teil.
Sie und Ihre Verbundpartner haben Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.
Sie haben zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Die Sondierungsphase beginnt jeweils zum 01.10.
des Einreichungsjahres.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu GO-Bio initial
Wer kann GO-Bio initial beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Wie hoch ist die Förderung bei GO-Bio initial?
Förderbetrag: 100.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 20 %.
Bis wann kann man GO-Bio initial beantragen?
Die Sondierungsphase beginnt jeweils zum 01.10. des Einreichungsjahres.
Wer ist Fördergeber von GO-Bio initial?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist GO-Bio initial mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört GO-Bio initial zur Gruppe „bmbf_go_bio_initial". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 1.000.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit