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GO-Bio initial – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften für Forschungseinrichtungen und Hochschulen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen. Die Projekte können von der konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit und möglicher Verwertungsoptionen reichen. Vorzugsweise werden Projekte aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge unterstützt. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben in einem Kernmodul und einem Zusatzmodul. Im Kernmodul bekommen Sie die Förderung in einer Sondierungsphase für potenzielle Verwertungsideen, die auf ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen, und anschließend in einer Machbarkeitsphase für Entwicklungsarbeiten bis zum Proof-of-Principle. Im Zusatzmodul werden experimentell angelegte Einzelprojekte von Technologietransfereinrichtungen gefördert.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 1.000.000 €.

Frist und Status

Die Sondierungsphase beginnt jeweils zum 01.10. des Einreichungsjahres.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_go_bio_initial". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind im Kernmodul Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, im Zusatzmodul rechtlich eigenständige Technologietransfereinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung erhalten.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu GO-Bio initial

Wer kann GO-Bio initial beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei GO-Bio initial?

Förderbetrag: 100.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man GO-Bio initial beantragen?

Die Sondierungsphase beginnt jeweils zum 01.10. des Einreichungsjahres.

Wer ist Fördergeber von GO-Bio initial?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist GO-Bio initial mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört GO-Bio initial zur Gruppe „bmbf_go_bio_initial". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 1.000.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit