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Antrag möglichZuschuss

Glücksspielprävention – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 152 Tagen

Förderprogramm zur Prävention von Glücksspielsucht.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Kommunen, Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Programm zur Glücksspielprävention der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zielt darauf ab, Maßnahmen zur Prävention von Glücksspielsucht zu unterstützen und zu fördern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Offizielle Programm-Quelle →

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_gluecksspiel“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm sind nicht spezifiziert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Glücksspielprävention"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Glücksspielprävention zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Glücksspielprävention

Wer kann Glücksspielprävention beantragen?

Vereine, Kommunen, Bildungseinrichtungen

Wer ist Fördergeber von Glücksspielprävention?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Glücksspielprävention mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Glücksspielprävention zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_gluecksspiel". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → CLLD LAG-Management
  • → Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

Programm im Blick behalten

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