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Förderfonds für besondere Projekte von der Schlaganfall-Hilfe – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe unterstützt Selbsthilfegruppen durch Pauschal- und Projektförderungen zur Verbesserung der Schlaganfall-Versorgung in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe verhindert Schlaganfälle, hilft den betroffenen Menschen und verbessert die Schlaganfall-Versorgung. Eine ganz wichtige Rolle für das Leben nach dem Schlaganfall kann neben der medizinischen und therapeutischen Behandlung die Selbsthilfe spielen. Selbsthilfegruppen sind selbstorganisierte Zusammenschlüsse von Betroffenen und deren Angehörigen, die aufgrund von ähnlichen Erfahrungen wertvolle Hinweise zur Bewältigung der neuen Lebensfragen liefern. Rund 16.000 Menschen in Deutschland holen sich nach einem Schlaganfall Rat in einer Selbsthilfegruppe. Deshalb fördert die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe diese Arbeit seit vielen Jahren. Die pauschale Förderung für Selbsthilfegruppen durch die Krankenkassen deckt meist die Betriebskosten der Gruppe ab. Zusätzlich können die Schlaganfall-Selbsthilfegruppen einen Kostenzuschuss für einzelne Projekte bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe beantragen.

Zielgruppen/Bedingungen

    Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen können eine finanzielle Förderung über die gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Regionale Gruppen können Zuschüsse über zwei unterschiedliche Förderarten beantragen: Pauschalförderung und Projektförderung.

    Pauschalförderung

  • Selbsthilfegruppen können zum Beginn jeden Jahres eine finanzielle Förderung beantragen. Die Fristen enden in den meisten Bundesländern am 31. März.
  • Die kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) ist eine Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise die Krankenkassenverbände auf Bundes-, Landes-, und Ortsebene.
  • Die Pauschalförderung soll die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sichern und zur Weiterentwicklung der jeweiligen Selbsthilfestrukturen beitragen. Zuschüsse werden zum Beispiel für Raumkosten, Büroausstattung, Porto oder Telefongebühren gegeben. Ein Antrag reicht aus, um die Pauschalförderung zu beantragen.
  • Projektförderung

  • Im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung (Projektförderung) können Krankenkassen Projekte der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe fördern. In Abgrenzung zur Pauschalförderung geht es bei der Projektförderung um gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben. Dazu zählen beispielsweise Veranstaltungen oder neue Veröffentlichungen, wie Broschüren oder Bücher.
  • Die Förderung fällt je nach Krankenkasse unterschiedlich aus. Deshalb kann es sinnvoll sein, Anträge auf Projektförderung bei jeder Krankenkasse zu stellen.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Für die Beantragung einer Förderung muss das Antragsformular ausgefüllt und eine Projektbeschreibung und einen Finanzierungsplan vorgelegt werden.

Weitere Informationen

  • Link zur Stiftung
  • • Hinweise zum Projektantrag

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.

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Häufige Fragen zu Förderfonds für besondere Projekte von der Schlaganfall-Hilfe

Wer kann Förderfonds für besondere Projekte von der Schlaganfall-Hilfe beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderfonds für besondere Projekte von der Schlaganfall-Hilfe?

Förderbetrag: bis 1.000 €.

Bis wann kann man Förderfonds für besondere Projekte von der Schlaganfall-Hilfe beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderfonds für besondere Projekte von der Schlaganfall-Hilfe?

Fördergeber ist Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Soziales, Sonstiges
Förderregion
Bundesweit