Förderfonds für besondere Projekte von der Schlaganfall-Hilfe – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe unterstützt Selbsthilfegruppen durch Pauschal- und Projektförderungen zur Verbesserung der Schlaganfall-Versorgung in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
- Selbsthilfegruppen können zum Beginn jeden Jahres eine finanzielle Förderung beantragen. Die Fristen enden in den meisten Bundesländern am 31. März.
- Die kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) ist eine Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise die Krankenkassenverbände auf Bundes-, Landes-, und Ortsebene.
- Die Pauschalförderung soll die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sichern und zur Weiterentwicklung der jeweiligen Selbsthilfestrukturen beitragen. Zuschüsse werden zum Beispiel für Raumkosten, Büroausstattung, Porto oder Telefongebühren gegeben. Ein Antrag reicht aus, um die Pauschalförderung zu beantragen.
- Im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung (Projektförderung) können Krankenkassen Projekte der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe fördern. In Abgrenzung zur Pauschalförderung geht es bei der Projektförderung um gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben. Dazu zählen beispielsweise Veranstaltungen oder neue Veröffentlichungen, wie Broschüren oder Bücher.
- Die Förderung fällt je nach Krankenkasse unterschiedlich aus. Deshalb kann es sinnvoll sein, Anträge auf Projektförderung bei jeder Krankenkasse zu stellen.
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen können eine finanzielle Förderung über die gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Regionale Gruppen können Zuschüsse über zwei unterschiedliche Förderarten beantragen: Pauschalförderung und Projektförderung.
Pauschalförderung
Projektförderung
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Weitere Informationen
- Link zur Stiftung
• Hinweise zum Projektantrag
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderfonds für besondere Projekte von der Schlaganfall-Hilfe zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderfonds für besondere Projekte von der Schlaganfall-Hilfe
Wer kann Förderfonds für besondere Projekte von der Schlaganfall-Hilfe beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderfonds für besondere Projekte von der Schlaganfall-Hilfe?
Förderbetrag: bis 1.000 €.
Bis wann kann man Förderfonds für besondere Projekte von der Schlaganfall-Hilfe beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderfonds für besondere Projekte von der Schlaganfall-Hilfe?
Fördergeber ist Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Soziales, Sonstiges
- Förderregion
- Bundesweit