Unterstützung gemeinnütziger Vorhaben – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: GLS Treuhand e.V.
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Die GLS Treuhand fördert gemeinnützige Projekte, die ihren Grundwerten entsprechen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, die in Deutschland registriert sind..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 10.000 €.
Frist und Status
Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: GLS Treuhand e.V..
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „gls_treuhand“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Nur Vereine, die in Deutschland registriert sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Unterstützung gemeinnütziger Vorhaben"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Unterstützung gemeinnütziger Vorhaben zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Unterstützung gemeinnütziger Vorhaben
Wer kann Unterstützung gemeinnütziger Vorhaben beantragen?
Vereine, die in Deutschland registriert sind.
Wie hoch ist die Förderung bei Unterstützung gemeinnütziger Vorhaben?
Förderbetrag: 1.000 € – 10.000 €.
Bis wann kann man Unterstützung gemeinnütziger Vorhaben beantragen?
Antragstellung fortlaufend möglich
Wer ist Fördergeber von Unterstützung gemeinnütziger Vorhaben?
Fördergeber ist GLS Treuhand e.V.. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Unterstützung gemeinnütziger Vorhaben mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Unterstützung gemeinnütziger Vorhaben zur Gruppe „gls_treuhand". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 10.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit