Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Landesregierung Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Das Programm fördert frauen- und gleichstellungspolitische Vorhaben und Projekte in Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Frauen, Mädchen, Frauenverbände, Nichtregierungsorganisationen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Förderanträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Brandenburg.
Voraussetzungen
Anträge müssen von Frauenverbänden und ähnlichen Institutionen eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Projektbeschreibung
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III)
Wer kann Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III) beantragen?
Frauen, Mädchen, Frauenverbände, Nichtregierungsorganisationen
Bis wann kann man Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III) beantragen?
Förderanträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III)?
Fördergeber ist Landesregierung Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.
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