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Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landesregierung Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Das GPR III fördert frauen- und gleichstellungspolitische Projekte in Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Frauen, Mädchen, Gleichstellungsprojekte.

Was wird gefördert?

Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III) zielt darauf ab, Chancengleichheit für Frauen und Männer zu sichern. Es beinhaltet einen Katalog von Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung in Bildung, Beruf und sozialen Bereichen. Das Programm unterstützt konkrete Projekte, die von Frauenverbänden und anderen Organisationen eingereicht werden können.

Frist und Status

Förderanträge sind jederzeit möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Brandenburg.

Voraussetzungen

Anträge können von Frauenverbänden, Nichtregierungsorganisationen und ähnlichen Institutionen gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Projektbeschreibung

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Häufige Fragen zu Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III)

Wer kann Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III) beantragen?

Frauen, Mädchen, Gleichstellungsprojekte

Bis wann kann man Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III) beantragen?

Förderanträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III)?

Fördergeber ist Landesregierung Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.

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