Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Landesregierung Brandenburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Das GPR III fördert frauen- und gleichstellungspolitische Projekte in Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Frauen, Mädchen, Gleichstellungsprojekte.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Förderanträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Brandenburg.
Voraussetzungen
Anträge können von Frauenverbänden, Nichtregierungsorganisationen und ähnlichen Institutionen gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Projektbeschreibung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III)
Wer kann Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III) beantragen?
Frauen, Mädchen, Gleichstellungsprojekte
Bis wann kann man Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III) beantragen?
Förderanträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III)?
Fördergeber ist Landesregierung Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.
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